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Juristische Grundlagen
Aufwandserstattung
Gebühren werden als Erstattung des Aufwands für eine
Verwaltungshandlung oder die Benutzung einer sogenannten öffentlichen
Einrichtung erhoben.
Öffentliche Einrichtung
In unserem Sinne ist die öffentliche Einrichtung die
Kanalisation in der Straße, an der Ihr Grundstück liegt. Dazu
gehört aber auch das Sammelpumpwerk, die Druckrohrleitung zum
Hauptpumpwerk, das Hauptpumpwerk, die Abwasserdruckrohrleitung zum
Klärwerk und schließlich die Abwasserreinigungseinrichtung, also das
Klärwerk.
Kommunale Pflichten
Die Abwasserentsorgung ist per Gesetz (Wasserhaushaltsgesetz) eine
hoheitliche Pflichtaufgabe der Kommunen.
Die Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Ämter
können die Abwasserentsorgung selbst durchführen. Das geschieht dann
meist im (Tief-)Bauamt. Man spricht dann von einem Regiebetrieb.
Oder sie gründen Eigenbetriebe zur Abwasserentsorgung.
Das haben z.B. die Städte Oranienburg, Hennigsdorf, Velten, Falkensee und
Hohen Neuendorf getan. Die Eigenbetriebe können meist flexibler reagieren,
als ein Regiebetrieb. Bei Eigenbetrieben spricht man von Sondervermögen
der Kommune.
Unter bestimmten Bedingungen, besonders bei kleineren Kommunen,
kann es sinnvoll sein, sich zur Abwasserentsorgung in Verbänden zu
organisieren. Das geschieht dann oft in Verbindung mit der
Trinkwasserversorgung. Ein solches Beispiel ist der Trink- und
Abwasserzweckverband Glien (TAZV Glien) mit Sitz in Paaren/Glien.
Ein Sonderfall ist die Anstalt öffentlichen Rechts
(AöR). Die Berliner Wasserbetriebe sind eine AöR. AöR
unterstehen öffentlicher Kontrolle, können sich aber weitgehend wie
ein privates Unternehmen, z.B. wie eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH am
Markt bewegen.
Übertragung von Aufgaben
Die Städte und Gemeinden, bzw. die von Ihnen gegründeten
Betriebe können Ihre Aufgaben auf sogenannte Dritte ganz oder teilweise
übertragen. Diese Dritten sind in der Regel privatwirtschaftliche
Unternehmen. Privatwirtschaftlich sind sie auch dann, wenn sie, wie z.B. die
Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlungs GmbH (OWA)
mit Sitz in Falkensee ganz im Eigentum einer oder mehrerer Kommunen sind oder
wie die Klärwerk Wansdorf GmbH, die zu 49 % im Eigentum der
Berliner Wasserbetriebe (AöR) sowie zu 51 % im Eigentum von Kommunen des
Landes Brandenburg ist.
Kaufmännische Grundlagen
Bestandteile der Gebühr
- Kapitaldienst (Zins und Tilgung bzw. Abschreibungen)
- Betriebsführungskosten (Wartung und Instandhaltung,)
- Gemeinkosten, Verbrauchsabrechnung usw.
davon ca. 60 bis 80% jeweils für Anlagenteile die von den
Eigenbetrieben der Kommunen selbst betrieben werden:
- Kanalisation
- Pumpwerke
- Druckrohrleitungen,
und nur ca. 20 bis 40% der Gebühr für die
Abwasserreinigung, z.B. im Klärwerk Wansdorf
Höhe der Gebühr
- Sie ist in jeder Kommune und in jedem Verband unterschiedlich.
- Auch der Anteil der Abwasserreinigung im Klärwerk Wansdorf
an der Gebühr ist für jede Kommune und jeden Verband unterschiedlich.
Das liegt an der Art der Fördermittelvergabe für den Bau des
Klärwerks an insgesamt 13 Kommunen des Landes Brandenburg.
Abwasserbehandlungskosten im Klärwerk (Stand 2009)
- ohne Fördermittel (Berliner Wasserbetriebe): 0,74
EUR/m³ zuzüglich Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%)
- mit Fördermitteln (brandenburgische Einleiter): 0,60 bis
0,66 EUR/m³ zuzüglich Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%)
(Details)
- Die Anteile an der Gebühr (mit Mehrwertsteuer) für die
brandenburgischen Partner liegen somit zwischen 0,71 EUR/m³ und 0,79
EUR/m³. Der Gebührenanteil bei den Berliner Wasserbetrieben wird aus
einer Mischkalkulation über alle Berliner Klärwerke ermittelt. Die
Kosten in Wansdorf gehen in diese Kalkulation nur anteilig ein.
- Der Aufwand im Klärwerk Wansdorf wird jährlich neu
ermittelt. Die daraus resultierenden Entgeltforderungen an die
Abwasseraufleiter werden entsprechend angepasst.
Hinweis
Wir erheben keine Gebühren.
Gebühren dürfen nur von den Kommunen erhoben werden.
Wir bekommen von den Kommunen ein Entgelt für die Behandlung
des Abwassers.
Dieses Entgelt ist Bestandteil der Gebührenkalkulation der
Kommunen.
Die Klärwerk Wansdorf GmbH hat also keine direkten
Vertragsbeziehungen zu den einzelnen Grundstückseigentümern!
An wen Sie sich wenden können bei Fragen zur Gebühr, bei
Unklarheiten zu Rechnungen oder bei Fragen zu Satzungen erfahren Sie, wenn Sie
in unsere Rubrik Ansprechpartner wechseln. Dort sind alle
Kontaktadressen im Einzugsbereich des Klärwerks Wansdorf aufgelistet.
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