Abwassergebühren

Das Klärwerk Wansdorf erhebt keine Abwassergebühren. Die juristischen Grundlagen und kaufmännischen Grundsätze werden hier erklärt.

Juristische Grundlagen

Aufwandserstattung

Gebühren werden als Erstattung des Aufwands für eine Verwaltungshandlung oder die Benutzung einer sogenannten öffentlichen Einrichtung erhoben.

Öffentliche Einrichtung

In unserem Sinne ist die öffentliche Einrichtung die Kanalisation in der Straße, an der Ihr Grundstück liegt. Dazu gehört aber auch das Sammelpumpwerk, die Druckrohrleitung zum Hauptpumpwerk, das Hauptpumpwerk, die Abwasserdruckrohrleitung zum Klärwerk und schließlich die Abwasserreinigungseinrichtung, also das Klärwerk.

Kommunale Pflichten

Die Abwasserentsorgung ist per Gesetz (Brandenburgisches Wassergesetz) eine hoheitliche Pflichtaufgabe der Kommunen.

Die Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Ämter können die Abwasserentsorgung selbst durchführen. Das geschieht dann meist im (Tief-)Bauamt. Man spricht dann von einem Regiebetrieb.

Oder sie gründen Eigenbetriebe zur Abwasserentsorgung. Das haben z.B. die Städte Oranienburg, Hennigsdorf, Velten, Falkensee und Hohen Neuendorf getan. Die Eigenbetriebe können meist flexibler reagieren, als ein Regiebetrieb. Bei Eigenbetrieben spricht man von Sondervermögen der Kommune.

Unter bestimmten Bedingungen, besonders bei kleineren Kommunen, kann es sinnvoll sein, sich zur Abwasserentsorgung in Verbänden zu organisieren. Das geschieht dann oft in Verbindung mit der Trinkwasserversorgung. Ein solches Beispiel ist der Trink- und Abwasserzweckverband Glien (TAZV Glien) mit Sitz in Schönwalde/Glien.

Ein Sonderfall ist die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die Berliner Wasserbetriebe sind eine AöR. AöR unterstehen öffentlicher Kontrolle, können sich aber weitgehend wie ein privates Unternehmen, z.B. wie eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH am Markt bewegen.

Übertragung von Aufgaben

Die Städte und Gemeinden, bzw. die von Ihnen gegründeten Betriebe können Ihre Aufgaben auf sogenannte Dritte ganz oder teilweise übertragen. Diese Dritten sind in der Regel privatwirtschaftliche Unternehmen. Privatwirtschaftlich sind sie auch dann, wenn sie, wie z.B. die Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH (OWA) mit Sitz in Falkensee ganz im Eigentum einer oder mehrerer Kommunen sind oder wie die Klärwerk Wansdorf GmbH, die zu 49 % im Eigentum der Berliner Wasserbetriebe (AöR) sowie zu 51 % im Eigentum von Kommunen des Landes Brandenburg ist.

Kaufmännische Grundlagen

Bestandteile der Gebühr

  • Abschreibungen und Kreditzinsen
  • Betriebsführungskosten (Wartung und Instandhaltung)
  • Kosten der Verbrauchsabrechnung und Buchhaltung, Gemeinkosten usw.

davon ca. 60 bis 80% jeweils für Anlagenteile die von den Eigenbetrieben der Kommunen selbst betrieben werden:

  • Kanalisation
  • Pumpwerke
  • Druckrohrleitungen,

und nur ca. 20 bis 40% der Gebühr für die Abwasserreinigung, z.B. im Klärwerk Wansdorf

Höhe der Gebühr

  • Sie ist in jeder Kommune und in jedem Verband unterschiedlich.
  • Auch der Anteil der spezifischen Abwasserreinigungskosten im Klärwerk Wansdorf an der Gebühr war für jede Kommune und jeden Verband bis 2014 unterschiedlich. Das lag an der Art der Fördermittelvergabe für den Bau des Klärwerks an insgesamt 13 Kommunen des Landes Brandenburg. Ab 2015 ist mit dem Auslaufen des Fördervorteils die Höhe der spezifischen Abwasserreinigungskosten im Klärwerk Wansdorf für alle Einleiter einheitlich.

Abwasserbehandlungskosten im Klärwerk (Stand 2023)

  • Einheitliche spezifische Abwasserreinigungskosten: 0,82 EUR/m³ zuzüglich Mehrwertsteuer (2023 19%) (Details)
  • Der Anteil für die Abwasserreinigung an der Gebühr (mit Mehrwertsteuer) für die brandenburgischen Partner liegt somit bei 0,97 EUR/m³. Der Gebührenanteil bei den Berliner Wasserbetrieben wird aus einer Mischkalkulation über alle Berliner Klärwerke ermittelt. Die Kosten in Wansdorf gehen in diese Kalkulation nur anteilig ein.
  • Der Aufwand im Klärwerk Wansdorf wird jährlich neu ermittelt. Die daraus resultierenden Entgeltforderungen an die Abwasseraufleiter werden entsprechend angepasst.

Hinweis

Wir erheben keine Gebühren.

Gebühren dürfen nur von den Kommunen erhoben werden.

Wir bekommen von den Kommunen ein Entgelt für die Behandlung des Abwassers.

Dieses Entgelt ist Bestandteil der Gebührenkalkulation der Kommunen.

Die Klärwerk Wansdorf GmbH hat also keine direkten Vertragsbeziehungen zu den einzelnen Grundstückseigentümern!

An wen Sie sich wenden können bei Fragen zur Gebühr, bei Unklarheiten zu Rechnungen oder bei Fragen zu Satzungen erfahren Sie, wenn Sie in unsere Rubrik Ansprechpartner wechseln. Dort sind alle Kontaktadressen im Einzugsbereich des Klärwerks Wansdorf aufgelistet.